Teilnahmebedingungen für das Schlösser Gewinnspiel im Juli/August 2026
- Teilnahmeberechtigung: Das Schlösser Gewinnspiel wird von der WST Rheinfelden (Baden) durchgeführt. An diesem können nur Personen teilnehmen, die ihren rechtmäßigen und aktuellen Wohnsitz in Deutschland oder der Schweiz haben und zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Potenzielle Gewinner (definiert in Abschnitt 4) unterliegen den Bestimmungen der Teilnahmeberechtigung und der Überprüfung durch den Veranstalter oder durch bevollmächtigten Vertreter bevor ein Preis (definiert Abschnitt 5) verliehen wird. Für die Teilnahme, den Gewinn oder die Inanspruchnahme eines Preises ist kein Kauf erforderlich.
Durch die Teilnahme an der Werbeaktion sind alle Teilnehmer und die Preisgewinner (definiert in Abschnitt 6) damit einverstanden, an die Teilnahmebedingungen des Schlösser Gewinnspiels im Juli 2026 ("Teilnahmebedingungen") und an Entscheidungen des Veranstalters, des Sponsors und/oder ihrer bevollmächtigten Vertreter gebunden zu sein, die in allen Angelegenheiten bezüglich dieser Aktion endgültig und bindend sind. Der Gewinn eines Preises (definiert in Abschnitt 5) hängt von der Erfüllung aller hierin festgelegten Anforderungen ab.
- Aktionszeitraum: Die Werbeaktion beginnt am Donnerstag, den 30.07.2024, 19:00 Uhr und endet am Montag, den 10.08.2026 um 23:59 Uhr („Aktionszeitraum“). Teilnehmer können nur während des Aktionszeitraums an der Werbeaktion teilnehmen. Maßgeblich für die Zeitbemessung der Werbeaktion ist das Computersystem des Veranstalters. Der Sponsor ist nicht verantwortlich für verspätete, verlorene, unvollständige oder fehlgeleitete Einsendungen (definiert Abschnitt 3).
- Teilnahme: Um während des Aktionszeitraums an dem Gewinnspiel teilzunehmen, 1. Folge dem Account von Rheinfelden Tourismus (facebook) bzw. @rheinfeldentourismus (instagram) sowie @museumaargau 2. Like den Gewinnspiel-Post 3. Verrate uns in den Kommentaren unter dem Gewinnspiel-Post mit wem du gerne dein Schlossabenteuer im Sommer möchtest. Teilnahmen, die nicht in Übereinstimmung mit diesen Teilnahmebedingungen erfolgen, können für ungültig erklärt werden. Diese Entscheidung liegt im Ermessen des Veranstalters. Mit Ihrer Teilnahme versichern Sie, dass der teilnehmende Beitrag von Ihnen selbst erstellt wurde und frei von Rechten Dritter ist. Versucht ein Teilnehmer, mehrere Beiträge zu platzieren, indem er oder sie mehrere/verschiedene E-Mail-Adressen, Identitäten, Registrierungen und Logins verwendet oder über einen Promotion-Club oder eine ähnliche Einrichtung oder andere nicht autorisierte Methoden täuscht, werden alle Beiträge des Teilnehmers ungültig und der Teilnehmer wird von der Teilnahme an der Werbeaktion disqualifiziert. Nur zulässige Teilnahmen, die beim Veranstalter in Übereinstimmung mit diesen Teilnahmebedingungen eingegangen sind, werden bei der Verlosung berücksichtigt. Kommt es zu einem Streit über die Identität des Teilnehmers, ist auf die Identität des Kontoinhabers bei dem sozialen Netzwerk abzustellen, mittel dessen der Beitrag verfasst wurde. Der potenzielle Gewinner (definiert in Abschnitt 4) kann aufgefordert werden, den Nachweis zu erbringen, dass er der registrierte Kontoinhaber ist. Es wird vermutet, dass alle Eingaben von dem registrierten Kontoinhaber stammen. Der Sponsor trägt keine Verantwortung für verspätete, abhanden gekommene, fehlgeleitete, unvollständige, verzögerte, gestohlene, ungültige, unverständliche, technisch beschädigte, unkenntlich gemachte, unangemessene, anstößige oder unleserliche Teilnahmen, für weitere Fehler bei der Erfassung der Teilnahmen sowie für alle weiteren Probleme im Zusammenhang mit der Teilnahme unabhängig davon, ob diese einen mechanischen, menschlichen oder technischen Ursprung haben. Entsprechende Teilnahmen werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt.)
Die Werbeaktion wird in keiner Weise von Facebook, Twitter, Instagram oder einem ihrer jeweiligen Partner gesponsert, unterstützt oder verwaltet.
- Preisverlosung: Der potenzielle Gewinner des Gewinnspiels wird nach dem Zufallsprinzip von dem Veranstalter oder seinem bevollmächtigten Vertreter aus allen zulässigen Teilnahmen, die der Sponsor im Rahmen der Werbeaktion erhält, ausgewählt. Unter allen Teilnahmen, die bis Montag, den 10.08.2026, bis 23:59 Uhr beim Veranstalter eingegangen und überprüft worden sind, wird ein potenzieller Gewinner per Zufallsprinzip ausgewählt.
- Preise, ungefährer Preiswert und Gewinnchancen: Gemäß den Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen wird im Rahmen dieser Aktion der folgende Preis an 1 potenziellen Gewinner vergeben: 1x Schlösserpass Familienticket (2 Erwachsene + maximal 5 Kinder) des Museum Aargau im Wert von 79 CHF. Die Chancen, den Preis zu gewinnen, hängt von der Gesamtzahl der teilnahmeberechtigten Beiträge ab, die der Sponsor im Rahmen der Werbeaktion erhält. Wenn der potenzielle Gewinner die Preisbenachrichtigung nicht in Anspruch genommen hat bzw. der Preis nicht innerhalb von 1 Woche nach Gewinnbenachrichtigung abgeholt wurde, kann der Preis nicht gewährt bzw. anderweitig vergeben werden. Der Preis kann nur persönlich während der Öffnungszeiten der Tourist-Information Rheinfelden (Baden) abgeholt werden. Ein Versand ist nicht möglich. Der Preis beinhaltet keine weiteren Gegenstände oder Kosten, Gebühren und andere Ausgaben, die nicht in diesen offiziellen Regeln aufgeführt sind. Der Preis kann nicht umgetauscht oder gegen Bargeld eingelöst werden und wird bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl nicht ersetzt. Eine Abtretung, Übertragung oder ein vollständiger oder teilweiser Ersatz des Preises ist nicht gestattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne Haftung, den Preis oder einen Teil davon durch einen oder mehrere Preise von gleichem oder höherem Wert zu ersetzen, wenn der Preis (oder ein Teil davon) nicht vergeben werden kann.
- Benachrichtigung und Erhalt des Gewinns: Der potenzielle Gewinner wird von dem Veranstalter oder seinem bevollmächtigten Vertreter im Rahmen seines Ermessens innerhalb drei (3) Werktagen nach Ende des Aktionszeitraum über das jeweilige soziale Netzwerk kontaktiert über das der jeweilige Teilnehmer seinen Kommentar gepostet hat. Die Teilnahmeberechtigung sowie die Einhaltung der Teilnahmebedingungen werden durch den Sponsor oder seinen bevollmächtigten Vertreter überprüft. Der potenzielle Gewinner hat drei (3) Arbeitstage Zeit, um auf diese Benachrichtigung zu antworten. Wird der potenzieller Gewinner kontaktiert, muss er den Handlungsanweisungen in der Benachrichtigung folgen. Die Teilnehmer sollten die Postfächer des sozialen Netzwerks, einschließlich der Spam-Ordner, regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie die Aktionsbenachrichtigung erhalten. Reagieren sie nicht innerhalb von drei (3) Tagen auf die Benachrichtigung des Veranstalters, kann der Preis verwirkt werden. Um zum "Preisgewinner" erklärt zu werden, muss der potenzielle Gewinner die Teilnahmebedingungen sowie die allgemeinen Nutzungsbedingungen erfüllen. Wenn sich herausstellt, dass der potenzielle Gewinner nicht teilnahmeberechtigt ist oder die Teilnahmebedingungen nicht einhält, die Annahme des Preises ablehnt oder wenn der potenzielle Gewinner nicht innerhalb von drei (3) Tagen nach dem ersten Kontaktversuch des Verwalters oder seines bevollmächtigten Vertreters erreicht werden kann, verfällt der Preis und der Sponsor kann den Preis an einen anderen potenziellen Gewinner vergeben. Der Veranstalter oder sein bevollmächtigter Vertreter sind nicht verantwortlich für den Fehlschlag eines Benachrichtigungsversuches
- Haftung: Veranstalter und Sponsor haften uneingeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die durch ihre Organe und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Im Übrigen haften Veranstalter und Sponsor nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentlich sind solche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (sog. Kardinalpflichten). In diesem Fall haften Veranstalter und Sponsor nur für typischerweise nach dieser Vereinbarung eintretende und vorhersehbare Schäden und insbesondere nicht für mittelbare Schäden wie z.B. entgangenen Gewinn. Im Fall der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung von Veranstalter und Sponsor auf die Höhe der Gewinne beschränkt. Im Übrigen haften Veranstalter und Sponsor nicht.
- Angebotsbedingungen und Datenschutz: Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel gibt jeder Teilnehmer persönliche Daten an den Veranstalter und Sponsor weiter, um an diesem Gewinnspiel teilnehmen zu können. Weitere Informationen über die Verarbeitung der persönlichen Daten des Teilnehmers sind in der Datenschutzrichtlinien des Veranstalters zu finden.
- Beendigung, Widerruf oder Änderung: Der Sponsor kann diese Werbeaktion nach eigenem Ermessen jederzeit ohne Vorankündigung ganz oder teilweise beenden, zurücknehmen oder abändern, wenn aufgrund von Betrug oder aus technischen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulationen oder Fehler in der Hard- und/oder Software), rechtlichen oder anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Sponsors liegen, die ordnungsgemäße Durchführung der Werbeaktion nicht gewährleistet werden kann.
- Anwendbares Recht: Die Teilnahmebedingungen - insbesondere ihrer Einbindung und Auslegung- unterliegen deutschem Recht.
Hinweis: „Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wurde auf eine geschlechtsneutrale Mehrfachnennung verzichtet; sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.“